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Brief an die Pilotenvereinigung Cockpit

Reaktion vom Aufsichtsratsvorsitzenden der Flughafen Zweibrücken GmbH- Herrn Staatssekretär Alexander Schweitzer

Flughafen-Mängelliste 2010 / angebliche Mängel am Flughafen Zweibrücken

Sehr geehrter Herr Streicher,
sehr geehrter Herr Albrecht,
ich halte es für sehr verdienstvoll, dass sich Ihre Vereinigung – über die Verfolgung der berufs- und tarifpolitischen Interessen Ihrer Mitglieder hinaus – mit dem zentralen Thema „Flugsicherheit “ beschäftigt und u.a. bereits seit 1978 die deutschen Verkehrsflughäfen einem Sicherheitscheck unterzieht.
Nach Ihren eigenen Angaben hat dieser ’Flughafen-TÜV’ zu zahlreichen Verbesserungen im Sinne der Flugsicherheit beigetragen.
Als ich im Juli 2009 mein Amt als Aufsichtsratsvorsitzender für den Flughafen Zweibrücken übernommen habe, habe ich mich über die Geschäftsführung des Flughafens über sicherheitsrelevante Fragen unterrichten lassen.
Dabei wurde auch Ihr Bericht aus dem Jahr 2009 thematisiert und besprochen, dass – wie schon im Schreiben der Geschäftsführung vom 5. Mai des letzten Jahres dargestellt – im Rahmen der umfassenden Sanierung der Start- und Landebahn in Zweibrücken von Ihnen aufgezeigten ‚Mängel’ soweit als möglich beseitigt werden sollen. Konkret wurde angekündigt, dass die von Ihnen geforderte Einführung von Runway-Guard-Lights und Stoppbars sowie von ATIS in Kürze erfolgen soll. Beide Maßnahmen wurden zwischenzeitlich umgesetzt. Gewundert hat mich bereits in diesem Zusammenhang, dass auf Nachfragen zu den einzelnen Kritikpunkten – dies betraf u.a. die Kritik an der offiziell genehmigten verkürzten Anflugbefeuerung – von Ihrer Seite nicht reagiert wurde.
Ebenfalls verwundert waren wir, dass in Ihrem Schreiben zur Ankündigung der Mängelliste 2010 vom 6. April 2010 auch die bereits durchgeführten Maßnahem weiterhin enthalten waren.
Mit Schreiben vom 13. April 2010 hat Ihnen die Geschäftsführung daraufhin mitgeteilt, dass die Guard-Lights und Stopbars installiert und seit dem 23. März 2010 in Betrieb sind und seit dem 31. März 2010 die ATIS unter Frequenz 124,60 MHz abrufbar ist.
Als in der Rheinpfalz vom 12. Juni 2010 Ihr Pressesprecher, Herr Handwerg, mit den Worten zitiert wurde: „Dummerweise ist dieser Brief nie bei uns angekommen. Das ist sehr bedauerlich. Aber im nächsten Jahr wird diese Mangel bei Zweibrücken nicht mehr erwähnt“ ist die Verwunderung in Verärgerung umgeschlagen.
Dass Sie gleichwohl in der Pressekonferenz vom 15. Juni 2010 keine Klarstellung in der Sache vorgenommen haben, ist nicht nur unakzeptabel, sondern auch in hohem Maße unseriös und kann so nicht hingenommen werden. Die Geschäftsführung hat Sie vor diesem Hintergrund mit anwaltlichem Schreiben von heute aufgefordert, entsprechende, auch weiter auf Ihrer Internetseite publizierte unwahre Behauptungen zu widerrufen.
Ich möchte Sie als Präsident bzw. Vizepräsident bitten, sich dieser Angelegenheit persönlich anzunehmen, um weiteren Schaden für alle Beteiligten zu verhindern.
Gleichzeitig möchte ich die Gelegenheit nutzen, um zu den beiden von Ihnen angeführten sonstigen ’Mängel’ kurz Stellung zu nehmen:
 Fehlen eines für große Flugzeuge nutzbaren Rollwegs zu den Startpunkten Am Flughafen Zweibrücken ist zwar ein paralleler Taxiway (Rollwege E, F) zur Runway 03 vorhanden, dieser ist tatsächlich aufgrund seiner technischen Beschaffenheit (Breite und Tragfähigkeit bis 5,7 t MPW) aber nur für kleinere Flugzeuge geeignet und deshalb von den regulär im Linienverkehr eingesetzten Typen (Boing 737, Airbus A 320, etc.) nicht nutzbar.
Flugzeuge mit einer maximalen Abflugmasse von mehr als 5,7 Tonnen, d.h. auch alle größeren Passagierflugzeuge müssen deshalb über die Start- und Landebahn zum Startpunkt 03 im Süden des Flughafens rollen um in einer 180°-Kurve im Bereich eines Wendehammers in die Startposition zu gelangen. Dieses „Backtrack-Verfahren“ findet auch an vielen anderen Flughäfen in Deutschland Anwendung. In der Zeit, in der ein Backtrack-Verfahren praktiziert wird, ist die Start- und Landebahn blockiert, was sich vor allem auf die Nutzungs-Kapazität der Piste negativ auswirkt. Die Sicherheit des Flugverkehrs ist dadurch gewährleistet, dass ein Backtrack nur mit Freigabe des Tower-Lotsen durchgeführt werden kann und diese nur dann erfolgt, wenn sich kein Flugzeug im Anflug befindet und die Start- und Landebahn frei von sonstigem Verkehr ist. Backtrack-Verfahren widersprechen keinen nationalen oder internationalen Sicherheitsvorschriften und stellen damit kein Sicherheitsrisiko dar.
Darüber hinaus ist zu erwähnen, dass sich die Anzahl der Backtrack-Verfahren am Flughafen Zweibrücken erheblich verringert hat. Im Rahmen der Arbeiten zur Sanierung der Start- und Landebahn des Flughafens wurde der Rollweg A, der vom Passagiervorfeld zur Startposition 21 führt, auf 23 m verbreitert. Dies führt dazu, dass alle am Flughafen verkehrenden Flugzeuge ohne Backtrack zur Startposition der Hauptbetriebsrichtung 21 rollen können. Diese Betriebsrichtung 21 (Starts in südwestliche Richtung) wird aufgrund der Windrichtungsverteilung in Zweibrücken in ca. 66 % der Fälle genutzt. Die von Ihnen kritisierten Backtrack-Verfahren betreffen damit nur ein Drittel der Starts am Flughafen Zweibrücken (Starts in nordöstlicher Richtung bei Betriebsrichtung 03).
 Verkürzte Anflugbefeuerung für Runway 03 (ALS) Bei dem ALS (Approaching Lighting System) handelt es sich um ein Beleuchtungssystem, das vor der Schwelle einer Landebahn angebracht ist. Es besteht aus einer Reihe von Lichtstreifen und/oder Röhrenblitzlichtern. Diese „Lichterkette“ in Verlängerung der Landebahn, die dem Flugzeugführer eine vertikale Hilfestellung beim Landeanflug bietet, soll nach Forderung Ihrer Vereinigung – in Anlehnung an die Anforderungen des ICAO-Anhangs 14 Band I und an die nationalen Richtlinien – nicht kürzer als 900 m sein. In Zweibrücken beträgt die Länge der Anflugbefeuerung in Betriebrichtung 03 aufgrund der topographischen Gegebenheiten zwar lediglich 420 m; dieser Verkürzung ist aber mit Zustimmung des Bundesministeriums für Verkehr mit Schreiben vom 15. März 1996 erfolgt, weil die Situation flugbetrieblich kein erhöhtes Sicherheitsrisiko darstellt. Nach den geltenden Flugbetriebsvorschriften für den gewerblichen Verkehr (EU-OPS – Anhang III zur Verordnung (EG) Nr. 1899/2006 des europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006) stellt eine Anflugbefeuerung von 420 m eine „Bodenanlage mittlerer Ausrüstung“ dar. Im Vergleich zu einer vollen Ausrüstung gelten damit höhere Sichtminima für die Entscheidungshöhe und die Pistensichtweite. Die Tatsache, dass Flugbetriebsvorschriften den Umstand einer verkürzten Anflugbefeuerung berücksichtigen, zeigt einerseits, dass es sich bei einer verkürzten Anflugbefeuerung keineswegs um einen außergewöhnlichen Fall handelt, anderseits dass flugbetrieblich mit solchen Situationen gefahrlos umgegangen werden kann.
Eine Anfugbefeuerung der Runway bei Betriebsrichtung 03 auf eine Länge von 900 m (Starts in nordöstlicher Richtung) wäre im Übrigen aufgrund des stark abfallenden Geländes aus topographischen Gründen technisch nicht darstellbar.
Abschließend ist darauf hinzuweisen, dass der Flughafen Zweibrücken den nationalen und internationalen technischen Standards entspricht. Soweit im Einzelfall von diesen Vorgaben abgewichen wird, liegen die entsprechenden Genehmigungen vor. Die flugbetriebliche Sicherheit am Flughafen Zweibrücken ist gewährleistet und unterliegt einer ständigen Kontrolle.
Durch die bereits durchgeführten technischen Verbesserungen am Flughafen Zweibrücken ist das Gros Ihrer Mängelliste bereits behoben. Darüber hinaus besteht seit Abschluss der Start- und Landebahnsanierung im Februar 2010 eine Mittellinienbefeuerung der Runway, eine Aufsetzzonenbefeuerung der Runway bei Betriebsrichtung 21 (Südwest-Wind) und eine Mittellinienbefeuerung der Rollwege A und C zur Verfügung. Auch eine Neubeschilderung der Runway am Flughafen Zweibrücken wird derzeit durchgeführt und soll in den nächsten Wochen abgeschlossen werden.
Soweit – wie oben dargestellt – über die genehmigungsrechtlichen Vorgaben hinausgehende, weitergehende Forderungen der Vereinigung Cockpit aus technischen Gründen in Zweibrücken nicht umgesetzt werden können, bitten wir Sie um konkrete Hinweise, wie wir Ihren Anforderungen auf anderem Wege Rechnung tragen können.

Mit freundlichen Grüßen
Alexander Schweitzer

30.07.2010, 00.46